Praktische Flugausbildung

am .

Vom Fußgänger zum Piloten: Die praktische Ausbildung

   

Bereits vom ersten Tag an (gutes Wetter vorausgesetzt) beginnt die Segelflugausbildung im Flugzeug. Für die erste Schulungsphase wird hierbei zunächst ein doppelsitziges Segelflugzeug (vgl. unsere Flugzeuge) eingesetzt. 

Hierbei haben beide Piloten (Flugschüler und Lehrer) alle Ruder und Pedale zur Verfügung, um das Flugzeug zu steuern. Zu Beginn fliegt zunächst der Lehrer vom hinteren Sitz aus, damit sich der Neuling an die sicher ungewohnte Situation gewöhnen kann. Mit jedem Start lernt der Flugschüler hinzu und ist bald in der Lage, das Flugzeug zu starten und zu landen, ohne dass der Fluglehrer eingreifen muss: Das ist der Zeitpunkt für den ersten Alleinflug. Ein zutiefst prägendes Erlebnis, das sicherlich kein Pilot jemals vergessen wird - fragen Sie mal einen!

Mit dem ersten Alleinflug ist die praktische Ausbildung aber noch nicht vorbei - Segelfliegen umfaßt ja nicht nur Starten und Landen. Im zweiten Ausbildungsabschnitt steht das Thermikfliegen auf dem Programm. Vermittelt wird, woran man Thermik erkennt, wie man sie aufsucht, zentriert und dabei den "Bart", wie die aufsteigenden Thermikschläuche von den Segelfliegern liebevoll genannt werden, optimal ausnutzt.

Im dritten Ausbildungsabschnitt geht es schließlich um das Erlernen der Streckenfliegerei. Hier wird der Schüler in die Lage versetzt, mittels des zuvor erlernten Thermikfliegens Höhe zu gewinnen, die dann beim Vorfliegen zur nächsten Thermikquelle in Strecke umgesetzt wird. Dazu werden verschiedene Einweisungen mit dem Doppelsitzer gemeinsam erfolgen, wobei auch eine Außenlandeübung mit dabei ist. Hier geht es darum, falls keine Thermik mehr auffindbar ist, eine sichere Außenlandung auf einer geeigneten Fläche durchzuführen. Abschluß dieses Abschnittes ist die Durchführung eines 50km Streckenfluges im Alleinflug.

Der Gesetzgeber schreibt wieder vor, dass die praktische Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden umfassen muss, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung auf Segelflugzeugen verschiedener Muster erflogen wurden. Davon muss der junge Pilot mindestens 15 Stunden allein, also ohne Lehrer geflogen sein. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 25 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug. Das ist jedoch nur als Minimalforderung zu verstehen, meist wird mehr geflogen - was ja auch viel Spaß macht.

Alle Anforderungen für die Zulassung zur Fluglizenzprüfung noch einmal als Übersicht:

  • Je 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus ungewohnter Position mit Fluglehrer
  • Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
  • Die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km im Segelflug.
  • Eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen.

...endlich fliegen

Die Flugausbildung kann dann teilweise auch auf Motorsegelflugzeugen durchgeführt werden.

Bei Alleinflügen befindet sich der Fluglehrer am Flugplatz, der Flugschüler hat also jederzeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Funk. Die praktische Prüfung kann schon vor Durchführung des 50 km-Überlandfluges stattfinden. Bis zur Vollendung des 50 km-Fluges darf dann ohne Fluglehrer im Platzbereich geflogen werden.