Logo

 

Am Anfang war das Gesetz . . .

Der theoretische Teil der Ausbildung

Warten auf den Start  

Wie fast alles in unserem täglichen Leben folgt auch die Ausbildung zum so genannten Privatpiloten gewissen gesetzlichen Vorschriften. Diese schreiben z.B. vor, wieviel Theoriestunden zu absolvieren sind oder über welche Flugerfahrungen der Pilot verfügen muss, bevor er sich zur Prüfung anmelden kann. Wer möchte, kann den genauen Wortlaut auch nachlesen in den Vorschriften für Privatluftfahrzeugführer (§§ 36 - 41 LuftPersV), aber das ist zunächst sicherlich bei weitem nicht so spannend, wie der erste Start. Und - irgendwann muss man dort sowieso hineinschauen - warum soll man sich schon jetzt mit dem sprödesten Teil der Ausbildung, dem Luftrecht, verrückt machen?

Aber was gehört nun zur theortischen Ausbildung?

1. Die Theoretische Flugausbildung

Die theoretische Ausbildung umfaßt mindestens 60 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung. Sie erstreckt sich auf die Sachgebiete

  1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
  2. Navigation,
  3. Meteorologie,
  4. Aerodynamik
  5. Technik
  6. Verhalten in besonderen Fällen
  7. Menschliches Leistungsvermögen

In der Winterzeit veranstaltet der LSV Gifhorn an mehreren Wochenenden Kompaktkurse, in denen die oben genannten Ausbildungsinhalte vermittelt werden.

2. Die Flugfunkausbildung

Bis zum Erwerb des Luftfahrerscheins ist die Ablegung eines so genannten «beschränkt gültigen Flugfunkzeugnisses» (BZF I=englisch und deutsch, oder BZF II=nur deutsch) nötig. Zwar ist hierfür vom Gesetzgeber keine Ausbildung vorgeschrieben, doch ist die Teilnahme an einem Kurs sehr zu empfehlen. LSV Gifhorn bietet im Winter entsprechende Kurse an, die für Mitglieder selbstverständlich kostenlos sind.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (multiple-choice) und aus einem praktischen Teil, in dem verschiedene Funksprechverfahren der Luftfahrt abgeprüft werden. Die Prüfungen werden zz. bei der Post in Hannover (Bundesnetzagentur) abgenommen. Für das BZF I findet zusätzlich eine Sprachprüfung in englisch statt (Übersetzen und Vorlesen eines Textes aus der Luftfahrt).

. . . und zu Schluss die Prüfung

Nach Beendigung der Hälfte der Ausbildung kann die schriftliche Prüfung in den sieben Fächern abgelegt werden. Die Ausbildung wird mit der praktischen Prüfung, die aus aus drei Flügen mit einem Prüfer besteht, abgeschlossen.

Frank Ptok