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Wirklich fliegen lernen

Der praktische Teil Ausbildung

...endlich fliegen  

Die Ausbildung beginnt zunächst in einem Doppelsitzer. Beide Piloten, sowohl der Flugschüler als auch der Fluglehrer, haben aller Ruder und Pedale zur Verfügung, um das Flugzeug zu steuern. Mit jedem Start lernt der Flugschüler hinzu und ist bald in der Lage, das Flugzeug zu starten und zu landen, ohne dass der Fluglehrer eingreiffen muss: Das ist der Zeitpunkt für den ersten Alleinflug. Ein Erlebnis, dass sicherlich kein Pilot jemals vergessen wird - fragen Sie mal einen!

Der Gesetzgeber schreibt wieder vor, dass die praktische Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden umfassen muss, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung auf Segelflugzeugen verschiedener Muster erflogen wurden. Davon muss der junge Pilot mindestens 15 Stunden allein, also ohne Lehrer geflogen sein. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 25 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.

genauer, der Pilot soll bis zur Prüfung

  1. je 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus ungewohnter Position mit Fluglehrer,
  2. drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird,
  3. die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km im Segelflug,
  4. eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen.

durchgeführt haben.

Die Flugausbildung kann dann teilweise auch auf Motorsegelflugzeugen durchgeführt werden, denn ein Motorsegelflugzeug gilt auch als «weiteres Muster».

Bei Alleinflügen befindet sich der Fluglehrer am Flugplatz, der Flugschüler hat also jederzeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Funk. Die praktische Prüfung kann schon vor Durchführung des 50 km-Überlandfluges stattfinden. Bis zur Vollendung des 50 km-Fluges darf dann ohne Fluglehrer im Platzbereich geflogen werden.

Frank Ptok